Kosten der Unterkunft im SGB II

Der Kreis Düren trägt beim Bezug von Sozialleistungen „Kosten für die Unterkunft“, womit Miete, Neben- und Heizkosten gemeint sind, allerdings nur bis zu einer festgesetzten Höhe.

Sollten Sie Fragen zu Ihren Kosten der Unterkunft haben, besteht die Möglichkeit, in der Beratungsstelle für Erwerbslose Ihre Bewilligungsbescheide zu prüfen. Telefon: 02421 / 9727297

Nachfolgend eine Übersicht der seit dem 01.01.2021 gültigen angemessenen Kosten der Unterkunft, d.h. Kosten die vom Kreis Düren für Kaltmiete und Betriebskosten übernommen werden:

 

Haushaltsgröße Größe der Wohnung           Netto Kaltmiete 

Betriebskosten

ohne Aufzug

 

 Brutto Kaltmiete ohne Aufzug  
1 Person 50 qm 270,00 €   96,00 € 366,00
2 Personen 65 qm 336,50 € 124,80 € 461,50
3 Personen 80 qm 395,20 € 153,60 € 548,80
4 Personen 95 qm 460,75 € 182,40 € 643,15
5 Personen 110 qm 521,40 € 211,20 € 732,60
jede weitere Person             + 15 qm   99,90 €   28,80 €   99,00