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Beratungsstelle Arbeit in Düren (BAiD) - Aktuelles
Aktuelles
© Katholikenrat Region Düren
Donnerstag, 03.04.2025 - 18 Uhr
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Kreuzweg der Solidarität Für mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt
Do. 13. März 2025
Der Kreuzweg der Solidarität ist eine traditionsreiche Aktion, die auch in diesem Jahr, wieder durch ein breites Trägerbündnis organisiert, stattfinden wird.
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© Beratungsstelle Arbeit in Düren
Beratungsstelle Arbeit in Düren gegründet
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Aus zwei wird eins
Fr. 7. Mai 2021
Düren. Seit mehr als 25 Jahren sind die Beratungsstellen für Erwerbslose (BfE) und das Arbeitslosenzentrum Düren (ALZ) im gesamten Kreis Düren und darüber hinaus wohl bekannt. Unter dem Trägerverbund der Evangelischen Gemeinde zu Düren e.V. führen diese beiden Einrichtungen ihre Arbeit seit dem 1. Januar dieses Jahres nun als gemeinsame Einrichtung fort und machen dies auch mit einem neuen gemeinsamen Namen nach Außen sichtbar: Beratungsstelle Arbeit in Düren (BAiD).
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Im Ziel vereint: Beteiligung erwerbsloser Menschen am gesellschaftlichen und politischen Lebens
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Orte der Teilhabe und Solidarität schaffen
Do. 5. Dez. 2019
Am Freitag, 22. November trafen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen aus dem Raum des Bistums Aachen zum Austausch über aktuelle Entwicklungen und Vorstellungen zur Zukunft der Einrichtungen. Diese Treffen finden regelmäßig statt, diesmal im Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach.
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Zwei große Problembereiche sind in unserer sozialpolitischen und praktischen Arbeit relevant.
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Sozialpolitische Schwerpunkte
Do. 3. Okt. 2019
Langzeitarbeitslose beklagen immer mehr die unzureichende Höhe der Regelsätze der Grundsicherung. Ursprünglich sollte sie Menschen in finanzieller Not für eine vorübergehende Zeit den Lebensunterhalt sichern. Reserven der Betroffenen, die seit Jahren im Leistungsbezug stehen, sind inzwischen aufgebraucht. Die Regelsätze decken nicht die notwendige Bedarfsdeckung. Wie auch die Wohlfahrtsverbände fordern wir von der Politik die Erhöhung der Regelsätze auf einen Eckregelsatz von 520,00 €.
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Kosten der Unterkunft im SGB II
So. 1. Jan. 2017
Der Kreis Düren trägt beim Bezug von Sozialleistungen „Kosten für die Unterkunft“, womit Miete, Neben- und Heizkosten gemeint sind, allerdings nur bis zu einer festgesetzten Höhe.
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